Hinweisgeber-Portal

Im Oktober 2019 hat die Europäische Union die Richtlinie 2019/1937 verabschiedet. Die EU-Hinweisgeberrichtlinie, auch „Whistleblower“-Richtlinie genannt, sieht vor, dass Organisationen und Kommunen interne Meldekanäle für potentielle Hinweisgeber („Whistleblower“) bereitstellen, um die Meldung von Missständen im Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

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